versicherungsfremd

versicherungsfremd
ver|sị|che|rungs|fremd <Adj.>:
nicht von einer (gesetzlichen) Versicherung erfasst, aus ihr herausfallend:
die Finanzierung -er Leistungen.

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ver|sị|che|rungs|fremd <Adj.>: nicht von einer (gesetzlichen) Versicherung erfasst, aus ihr herausfallend: die Finanzierung -er Leistungen.

Universal-Lexikon. 2012.

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